Teilnahmebedingungen




Teilnahmebedingungen
  "Frühlingskoffermarkt" 26. April 2015


Verkaufsfläche:

Bei der Ausstellungsfläche handelt es sich um vom Veranstalter gestellte Tische inklusive Bestuhlung.

Die Standfläche beträgt ca.80x90cm. Der Aussteller präsentiert und verkauft seine Produkte ausschließlich aus einem Koffer heraus (Masse höchstens 80x70 cm). Um der Marktatmosphäre gerecht zu werden, wird der Aussteller angehalten einen möglichst alten oder nostalgischen Koffer als Ausstellungsfläche zu nutzen. Hierzu besteht aber keine Verpflichtung.

Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selber verantwortlich. Es ist zu empfehlen eine weiße Tischdecke/Laken als Unterlage für den Koffer mitzubringen. Aufbauten in die Höhe sind erlaubt.

Produkt:

Die Produkte sind selbst- und handgemacht und von guter Qualität.
Die Artikel müssen aus einem von Austellerin /dem Aussteller mitgebrachten Koffer verkauft werden.
Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Austeller/in.
Jede Ausstellerin/ jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen selber
verantwortlich

Kosten:

Die Standmiete beträgt pro standfläche CHF 45.-- (80 X 90 cm halben Tisch), oder CHF 90.-- (160 X 90 cm ganzen Tisch)

Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme definitiv bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen wird der Standplatz weitergegeben.
Die Einteilung der Standplätze wird vom Veranstalter festgelegt. Kurzfristige Änderung behält sich der Veranstalter vor.

Der Anlass wird mit Blogauftritt, Plakaten Flyern und Mund zu Mund Propaganda bekannt gemacht.

Buchung und Stornierung:

Die fällige Standmiete ist nach Bestätigung einer erfolgreichen Anmeldung direkt an den Veranstalter bis zum 01.03.2015 zu entrichten. Diese Buchung ist verbindlich. Alle gesetzlichen, arbeits – und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Bei Absage eines Teilnehmers wird der Teilnehmerbetrag nur dann erstattet, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden werden konnte.
Bei Nichtstattfinden der Veranstaltung wird die komplette Standmiete an den Aussteller zurück erstattet. Alle weiteren Kosten sind vom Aussteller selbst zu tragen.

Ausschlussgründe:

Teilnehmer sind vom Markt auszuschließen, wenn ein Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen wird, wenn grundlegend andere Waren angeboten werden als in der Bewerbung beschrieben oder wenn der Teilnehmerbetrag nicht vollständig gezahlt wurde.

Ablauf der Veranstaltung:

Die Öffnungszeiten des Koffermarktes am Sonntag, den 26.04.2015 sind von 11:00 bis 17:00 Uhr.
Der Aufbau erfolgt von 9.00-11:00 Uhr und der Abbau von 17:00 bis 18:00 Uhr. Die Verkaufsfläche muss vor Marktbeginn vollständig eingerichtet sein. Müll und Verpackungsmaterial sind beim Abbau vom Aussteller selber zu entsorgen und der Stand ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand mit den beim Veranstalter angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten.

Haftung Standplatz:

Für Personenschäden die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand selberverursacht werden haftet der Aussteller. Der Aussteller ist selbst für die Bewachung seines Standes zu ständig.


Mit der Anmeldung akzeptiert jede Ausstellerin die Bedingungen.





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